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Übersetzung mit Beglaubigung
Übersetzungen

Übersetzung mit Beglaubigung


Wenn Sie eine Übersetzung bei Schulen, Universitäten, aber auch bei Arbeitgebern im Ausland und bei vielen anderen Stellen vorlegen, muss diese meist eine Beglaubigung haben.

Beglaubigt werden:
  • Gerichtsurteile und andere Schriftsätze vom Gericht,
  • Verträge,
  • Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse und andere Zeugnisse,
  • alles für Bewerbungsunterlagen,
  • Handelsregisterauszüge,
  • Unterlagen vom Finanzamt oder andere Dokumente aus dem Bereich Wirtschaft und Finanzen
  • und andere Urkunden oder Dokumente,
  • jedoch keine Ausweise, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Führungszeugnisse.

Durch die Beglaubigung wird die Übersetzung zum rechtlich gültigen Dokument. Ob Sie eine Beglaubigung benötigen, erfahren Sie an der Stelle, wo Sie die Übersetzung vorlegen wollen.

Beglaubigte Übersetzung am besten vom Original vornehmen lassen

Für die Durchführung der Übersetzung mit Beglaubigung sollte immer das Originaldokument vorgelegt werden. Sie bekommen das Original nach erfolgter Arbeit zusammen mit der beglaubigten Übersetzung und einer ordentlichen Rechnung zurück. Wenn Sie nicht vor Ort in Hamburg sind oder zeitlich verhindert sind, bietet sich ein sicherer Versand per Einschreiben an.

Wenn Sie die Übersetzung von einer Kopie oder einer Datei (zum Beispiel Word-Datei oder PDF) vornehmen lassen möchten, wird in der Beglaubigung im Stempel vermerkt sein, dass die Übersetzung von Kopie angefertigt und beglaubigt wurde. Im Stempel der Beglaubigung steht nämlich immer, in welcher Form das Original-Dokument vorgelegt wurde. In den meisten Fällen ist das den Behörden, bei denen Sie die beglaubigte Übersetzung anschließend vorlegen möchten, nicht ausreichend. Es wird deshalb immer angeraten, Ihre Dokumente vom Original übersetzen und beglaubigen zu lassen.

Ihre Übersetzung wird von einem gerichtlich vereidigten / ermächtigten Übersetzer vorgenommen, der bei seinem jeweiligen Landgericht registriert ist.

Sprechen Sie uns jederzeit an, wenn Sie hierzu weitere Fragen haben oder ein Angebot für eine beglaubigte Übersetzung wünschen.

Für ein kostenloses Angebot reicht die Übersendung einer Kopie Ihres Dokumentes per E-Mail vorab aus. Bitte achten Sie darauf, auch alle Rückseiten Ihrer Unterlagen zur Angebotserstellung mitzusenden.


Christiane Buttke

Translation Handling Services


Ihr Übersetzungsbüro aus Hamburg


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