Übersetzungen

Übersetzung mit Beglaubigung


Wenn Sie eine Übersetzung bei Schulen, Universitäten, Ämtern, aber auch bei Arbeitgebern im Ausland und bei vielen anderen Stellen vorlegen, muss diese meist eine Beglaubigung haben.

Beglaubigt werden:

  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Testamente,
  • Gerichtsurteile und andere Schriftsätze vom Gericht,
  • Führerscheine, Personalausweise und andere Ausweise,
  • Verträge,
  • Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse und andere Zeugnisse
  • Handelsregisterauszüge,
  • Bescheinigungen von Ämtern wie z. B. vom Finanzamt
  • und andere Urkunden oder Dokumente.

Durch die Beglaubigung wird die Übersetzung zum rechtlich gültigen Dokument. Ob Sie eine Beglaubigung benötigen, erfahren Sie an der Stelle, wo Sie die Übersetzung vorlegen wollen.

Für die Durchführung der Übersetzung mit Beglaubigung muss immer das Originaldokument vorgelegt werden. Sie bekommen das Original nach erfolgter Arbeit zusammen mit der beglaubigten Übersetzung zurück. Wenn Sie nicht vor Ort in Hamburg sind oder tagsüber beschäftigt sind, bietet sich ein sicherer Versand per Einschreiben an.

Ihre Übersetzung wird von einem gerichtlich vereidigten / ermächtigten Übersetzer vorgenommen, der bei seinem jeweiligen Landgericht registriert ist.

Sprechen Sie uns jederzeit an, wenn Sie hierzu weitere Fragen haben oder ein Angebot wünschen.


Christiane Buttke

Translation Handling Services


Ihr Übersetzungsbüro aus Hamburg